Der §132a StGB wird nur dann relevant, wenn man eine vollständige Uniform trägt und dabei öffentlich den realistischen Anschein erweckt, tatsächlich Soldat zu sein. Das gilt übrigens nicht nur für Bundeswehruniformen, sondern für jede Art von Uniform staatlicher Behörden.

Im Klartext: Wenn Dich ein Normalbürger auf der Straße für einen echten Soldaten halten könnte, wird es strafrechtlich relevant.
Dienstgradabzeichen, Hoheitszeichen sowie Orden und Ehrenzeichen sollten grundsätzlich nicht (auch nicht auf Uniformteilen) getragen werden.

Und um mit einem unausrottbaren Gerücht aufzuräumen: Die einfache schwarzrotgoldene Flagge auf dem Ärmel der Bau-Feldjacken ist kein Hoheitszeichen - der Führung staatlicher Behörden vorbehalten ist allein die Bundesdienstflagge (Schwarzrotgold, mit Wappenschild).